In diesem Beitrag möchten wir unsere Mitglieder und Besucher über die Videoüberwachung unserer Schießstände informieren.
Sollten Sie noch offene Fragen zur Technik oder Ihren Rechten als Betroffene haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Sprechen Sie die Mitglieder der Vorstandschaft gerne vor Ort an, oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Zweck der Überwachung / Interessensabwägung
Unsere Schießstände werden von unseren Mitgliedern und manchmal auch von Gästen an festen Trainingsterminen oder zu individuell festgesetzten Zeiten genutzt.
Wir als Betreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Schießaufsicht zu stellen, die den ordnungsgemäßen Betrieb auf den Schießständen gewährleistet. Dazu gehört neben der Überwachung der Sicherheit auch die Einhaltung der Schießstandregeln bzgl. zulässiger Waffen und Munition, zulässigen Anschlagsarten u.Ä.. Um Beschädigungen der Anlage und Verstöße gegen die geltenden Regeln im Bedarfsfall (und nur dann!) zweifelsfrei einem Verursacher zuzuordnen, wurde eine Videoüberwachung der Schießstände von der Vorstandschaft beschlossen und eingeführt.
Technische Beschreibung
Die Video-Überwachung schließt den Scharfstand an der 25m- und der 50m-Schützenposition, den Vorraum im Stand und den Aufenthaltsraum ein, sowie alle Schützenstände im Luftdruckstand. Die sog. Dom-Kameras sind sichtbar an den Decken/Wänden montiert und übertragen die Aufnahme auf ein zentrales Speichersystem. Die Kameras sind in Ihrem Aufnahmewinkel soweit eingeschränkt, dass sich nur die tatsächlich nötigen Bereiche im Aufnahmefeld befinden. Die Aufnahmebereiche, -winkel sind nicht variabel und durch die Installation fest definiert.
Die Übertragung der Aufnahme erfolgt mittels LAN-Kabel an eine Zentraleinheit mit angeschlossenem Monitor, der je nach Bedarf eingeschaltet werden kann. Zugriff auf das Speichersystem der Anlage (z.B. zum Sichten von Aufnahmen etc.) ist jedoch nur durch die Berechtigten (siehe TOM) möglich und stellt eine absolute Ausnahme dar. Ebenso findet keine Übertragung nach außerhalb, auf einen externen (Cloud-)Speicher oder die Übertragung an Dritte statt.
Information der Betroffenen (Art. 13 DSGVO)
Der Einsatz der Videoüberwachung wir erstmalig vor dem Betreten der Schießstände angezeigt. Hier befinden sich auf den Brandschutztüren entsprechende Hinweisschilder (siehe Bild). An der Eingangstür zum Scharfstand befindet sich ein weiteres Hinweisschild. Der Bereich ab der ersten grünen Stahltüre ist nicht öffentlich, sondern ausschließlich für Schützen der SG Wendlstoana, Gastschützen und Besucher von Veranstaltungen oder Wettkämpfen bestimmt. Alle Hinweisschilder sind im üblichen Sichtfeld (Sichthöhe und Richtung) einer Person angebracht und mit einem gängigen Piktogramm für Videoüberwachung und dem Hinweis auf die DSGVO versehen.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Die Schützengesellschaft Wendlstoana Putzbrunn e.V. betreibt die Anlage als verantwortliche juristische Person im berechtigten Interesse der Sicherung ihres Eigentums gegen Schäden durch unsachgemäße Nutzung und Beschädigung, die nicht gemeldet werden und deren Beseitigungskosten an ihr verbleiben (Art. 6f).Darüber hinaus hat der Verein als Betreiber auch sicherzustellen, dass die Schießstände nur mit den dafür zugelassenen Waffen und Munition benutzt wird, welche sich aus dem Waffengesetz und der Schießstand-Zulassung ergeben (Art. 6c).
Da die Nichteinhaltung der gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben aus WaffG , AWaffV Abschnitt 4 und Schießstandrichtline (unzulässige Waffen oder Geschosse, unzulässige Übungen) zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis des Schießstandes führen kann und Beschädigungen der Anlage durch den Verursacher abgedeckt werden muss, ist eine Überwachung der Anlage auch im Interesse der Mitglieder (Betroffene) zu sehen.
Technisch Organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Zutritts- und Zugriffskontrolle:
Die Zugriffskontrolle auf das Speichersystem ist dadurch eingeschränkt, dass das System in einem räumlichen Bereich installiert ist, der sich hinter mehreren mit elektronischen Schlössern gesicherten Türen befindet. Zutritt zum Installationsort haben nur berechtigte Personen, die einen entsprechenden freigegebenen Schlüssel für den Raum besitzen. Darüber hinaus ist der Zugriff auf den Videospeicher nur mit einem starken Passwort möglich, das ausschließlich der berechtigten Person (1. und 2. Schützenmeister) bekannt ist. Ein Zugriff über VPN, Cloud-Anbindung oder andere externe Übertragungen existiert nicht!
Kontrolle über die Weitergabe der Aufzeichnungen
Die Aufnahmen werden von den Kameras mittels LAN-Kabel an den zentralen Speicher übertragen. Diese Kabel sind nach Stand der Technik verlegt und dienen nur der Übertragung des Bildmaterials und keiner weiteren Daten. Eine Weitergabe/Übermittlung der Daten vom Speicherort mittels VPN, WLAN oder anderer Wege ist nicht aktiviert. Eine Weitergabe auf mobile Datenträger erfolgt nur im Falle einer weitergehenden Ermittlung. Ein separates Backup oder andere Sicherungen der Aufnahmen existieren nicht.